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Wer ein Erbe antritt, empfindet dies erst einmal als einen großen Glücksfall. Doch tritt das Erbe ein, ist auch das Finanzamt dabei - und so verliert man das Gewonnene schnell wieder aus der Hand. Betroffen sind in den meisten Fällen Immobilien, doch dies kommt auf Sie auch für Bares, Aktien, Wertgegenstände usw. zu. Jedoch gibt es Auswege, die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu mindern sowie Steuerfreibeträge. Um dem bösen Erwachen zu entgehen, hier ein paar Tipps:
URL: www.schneider-immobilienbewertung.de/erbschaftsteuer-schenkungsteuer-gutachten/
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